Rabu, 06 November 2019

Anlage 1 Gkg Dejure

シ Anlage 1 Gkg Dejure

Anlage 1 GKG Kostenverzeichnis ~ 1 Soweit wegen desselben Streitgegenstands ein Mahnverfahren vorausgegangen ist entsteht die Gebühr mit dem Eingang der Akten bei dem Gericht an das der Rechtsstreit nach Erhebung des Widerspruchs oder Einlegung des Einspruchs abgegeben wird in diesem Fall wird eine Gebühr 1100 nach dem Wert des Streitgegenstands angerechnet der in das Prozessverfahren übergegangen ist Satz 1 gilt entsprechend wenn wegen desselben Streitgegenstands ein Europäisches Mahnverfahren vorausgegangen ist

Anlage 1 0GKG310713 Kostenverzeichnis ~ 1 Die Höhe der Dokumentenpauschale nach Nummer 1 ist in jedem Rechtszug und für jeden Kostenschuldner nach § 28 Abs 1 GKG gesondert zu berechnen Gesamtschuldner gelten als ein Schuldner Die Dokumentenpauschale ist auch im erstinstanzlichen Musterverfahren nach dem KapMuG gesondert zu berechnen

Gerichtskostengesetz ~ § 53 Einstweiliger Rechtsschutz und Verfahren nach § 148 Abs 1 und 2 des Aktiengesetzes § 53a Sanierungs und Reorganisationsverfahren nach dem KreditinstituteReorganisationsgesetz § 54 Zwangsversteigerung § 55 Zwangsverwaltung § 56 Zwangsversteigerung von Schiffen Schiffsbauwerken Luftfahrzeugen und grundstücksgleichen Rechten

Anlage 1 RVG Vergütungsverzeichnis ~ 1 Absatz 1 Nr 1 und 3 sowie die Absätze 2 und 3 der Anmerkung zu Nummer 3104 gelten entsprechend 2 Die Gebühr entsteht auch wenn nach § 79a Abs 2 § 90a oder § 94a FGO ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entschieden wird

Anlage 1 GKG Einzelnorm ~ 1 Die Höhe der Dokumentenpauschale nach Nummer 1 ist in jedem Rechtszug und für jeden Kostenschuldner nach § 28 Abs 1 GKG gesondert zu berechnen Gesamtschuldner gelten als ein Schuldner Die Dokumentenpauschale ist auch im erstinstanzlichen Musterverfahren nach dem KapMuG gesondert zu berechnen

Anlage 1 GNotKG Kostenverzeichnis ~ 1 Die Höhe der Dokumentenpauschale nach Nummer 1 ist in gerichtlichen Verfahren in jedem Rechtszug bei Dauerbetreuungen und pflegschaften in jedem Kalenderjahr und für jeden Kostenschuldner nach § 26 Abs 1 GNotKG gesondert zu berechnen Gesamtschuldner gelten als ein Schuldner

Rechtsprechung zu § 52 gkg Seite 796 von 798 ~ Rechtsprechung zu § 52 gkg 39896 Entscheidungen Seite 796 von 798

§ 34 GKG Wertgebühren ~ Anlage Anlage zu § 193 Satz 1 und § 195 Satz 1 Gebührenverzeichnis Redaktionelle Querverweise zu § 34 GKG Gerichtskostengesetz GKG Allgemeine Vorschriften § 3 Höhe der Kosten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG Verfahrensvorschriften § 12 IV Anspruchsdurchsetzung Veröffentlichungsbefugnis Streitwertminderung

Anlage 2 GKG zu § 34 ~ Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts 2 Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 23072013 BGBl I S 2586

Anlage 2 RVG zu § 13 Abs 1 ~ Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts 2 Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 23072013 BGBl I S 2586

By : andi